Verpflichtender Grünanteil bei Neuverbau von Grundstücken
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Es sollte ein verpflichtender Grünanteil bei Neuverbauung von Grundstücken festgelegt werden. Sinnvoll wären wahrscheinlich verschiedene Pflichtanteile für Private & Unternehmerische Verbauung.
Beispiel: Wenn z.B. ein 1.000m2 Grundstück neu bebaut wird -> verpflichtender Grünanteil von 40% = 400m2.
Dieser Grünanteil kann auf verschiedene Arten erreicht werden, z.B. Wiese, Garten, Dachbegrünung, Wandbegrünung, Parkplatz mit begrünten Rasensteinen usw. Wobei die verschiedenen Arten nach ihrem Nutzen für unsere Umwelt (möglichst natürlicher Lebensraum für Tiere & Pflanzen, Atemmöglichkeit der Erde, Versickerungsmöglichkeit von Wasser usw.) unterschiedlich gewichtet werden sollten. z.B. 1m2 Wiese zählt als 1m2 Grünanteil, aber Dachbegrünung nur als 0,5m2 usw...
