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Die Ediktalverordnung Nr. 2 aus dem Jahr 2020 schreibt für Neubauten eine verbindliche Dachbegrünung vor, die für Gebäude und Garagen ab einer Fläche von 100 m² gilt. Ebenso sind Begrünungen für Tiefgaragen und Betriebsgebäude sowie Baumpflanzungen ab einer Grundstücksfläche von 750 m² verpflichtend. Diese Maßnahmen sollen versiegelte Flächen verhindern und zur Begrünung der Stadt beitragen. Zusätzlich zu den Dachbegrünungen sind auch Begrünungsmaßnahmen für oberirdische Stellplätze festgelegt worden.
Im öffentlichen Bereich wurden bereits mehrere Projekte umgesetzt, darunter die Begrünung der Goetheschule am Dach und an der Fassade sowie Fassadenbegrünungen am Neuen Rathaus und ein begrüntes Flachdach beim Alten Rathaus. Diese Projekte dienen als Vorbilder für weitere Begrünungsinitiativen.
Die Stadt Linz fördert Fassadenbegrünungen mit belaubten Pflanzen und bietet kostenlose Beratungen zu Gebäudebegrünungen an. Nachdem Technologien zur Begrünung von Fassaden mit Moos noch nicht ausgereift sind, unterstützt die Stadt andere Begrünungsmethoden.
Zudem zielen einige Maßnahmen aus dem Aktionsprogramm des Klimawandelanpassungskonzeptes auf Entsiegelung, Erhalt von Bäumen und Grünflächen, Begrünung und Biodiversität ab. Darunter etwa Maßnahme 2, 3, 5, 7, 12, 16, 23, 26, 27 und 28 (siehe auch: https://linz.to/hv4qr)
Dein Hitzeplan-Team
Hitze in der Stadt
Von "// Hitzeschutzplan"
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Betonflächen zwischen Wohnhäusern wieder in Grünflächen mit Bäumen umwandeln!
Moos für Hauswände verwenden!
Grünflächen auf Dächer!
Offizielle Updates
Letztes Update: 22. Mai 2025
Veröffentlicht am 22. Mai 2025
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